My  Retrieve
               
 

AGB´s


Wenn nachfolgend der Einfachheit halber von „Teilnehmer“ die Rede ist, bezieht sich dies jeweils auf die weibliche, männliche, diverse Form.

1. Vertragsschluss

Mit der Anmeldung macht der Teilnehmer der Hundeschule My Retrieve ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule zustande. 

Mit Zustandekommen des Vertrages erkennt der Teilnehmer die AGB´s an. Die Anmeldung ist aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bindend für die Teilnehmer und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Gebühr.

Für die Durchführung der Kurse ist eine Mindestteilnehmerzahl zu Beginn erforderlich. Wird diese nicht erreicht, kann der Kurs ausfallen und der Teilnehmer wird benachrichtigt. Der Einstieg in laufende Kurse ist nur begrenzt möglich, sofern noch freie Plätze vorhanden sind!

Bei Ausfall des Kursleiters werden die ausgefallenen Unterrichtsstunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Eine Haftung für Schäden, die durch nicht durchgeführte Kurse/Seminare entstehen, ist ausgeschlossen.

Des Weiteren bleiben etwaige Terminänderungen der Hundeschule My Retrieve vorbehalten und berechtigen nicht zum Rücktritt aus dem Vertrag. Kommt ein Training nicht zustande, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.

Die Hundeschule behält sich vor, die Kurse an einen anderen Ort zu verlegen.


2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Gruppenkurse und Einzelstunden. Eine Erweiterung des Angebots bleibt vorbehalten. Der Teilnehmer kann sich vorab über den Inhalt und den voraussichtlichen Ablauf der jeweiligen Angebote erkundigen. Die Hundeschule My Retrieve übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Rahmen des Unterrichts vermittelten Inhalte. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg vom Teilnehmer und dem teilnehmenden Hund abhängig ist. Das eigentliche Training wird vom Hundeführer übernommen.


3. Teilnahmevoraussetzungen

Der Teilnehmer versichert, dass der teilnehmende Hund geimpft (Welpen ihrem Alter entsprechend), haftpflichtversichert sowie erkennbar gesund ist. Dies wird mit der Anmeldung und anschließender Teilnahme bestätigt. Auf Anforderung hat der Teilnehmer Impfpass und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen. Er verpflichtet sich, nur mit einem gesunden Tier ohne Ansteckungsrisiko für Personen oder andere Tiere und frei von Parasiten das Trainingsgelände zu betreten. Sollte eine derartige Krankheit bzw. Floh-und Milbenbefall festgestellt werden, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund von der Veranstaltung auszuschließen, eine Kostenerstattung erfolgt in diesem Fall nicht. Bringt ein Teilnehmer einen Hund vorsätzlich oder fahrlässig mit einer ansteckenden Krankheit oder mit Parasiten behaftet ins Training, so ist er verpflichtet, die Kosten für die Behandlung der angesteckten Hunde und Personen zu übernehmen.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, der Hundeschule über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität und auch Ängstlichkeit seines Hundes Auskunft zu erteilen.

Eine läufige Hündin ist während der Läufigkeit von der Veranstaltung ausgeschlossen, außer die Parteien treffen ausdrücklich eine andere Absprache hinsichtlich der Teilnahme.


4. Zahlungsbedingungen

Die Unterrichtsgebühr ist für die gesamten vereinbarten Unterrichtsstunden im Voraus zu zahlen oder zum Anfang der vereinbarten Unterrichtsstunde in bar zu begleichen.

Im Falle von Einzelunterricht beim Teilnehmer werden Anfahrten über 10 km mit einem Kilometergeld von 0,50 € pro gefahrenen Kilometer berechnet.


5. Rücktritt und Abbruch des Unterrichts

Der Teilnehmer kann bis 24 Stunden vor Beginn der Einzeltrainingsstunde, 7 Tage vor Beginn der Gruppentrainingsstunde und 14 Tage vor Beginn des  Seminartages vom Vertrag zurücktreten, ohne die Kursgebühr erstatten zu müssen. Der Rücktritt hat schriftlich oder mündlich im direkten Gespräch mit der Trainerin zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Trainerin persönlich oder telefonisch. Bei nicht wahrgenommenen Terminen besteht kein Rückvergütungsanspruch dem Teilnehmer gegenüber.

Die Hundeschule behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört oder den Anweisungen der Trainerin nicht Folge leistet, sich vertragswidrig verhält und insbesondere das Kursziel oder andere Kursteilnehmer gefährdet oder andere schwerwiegende Gründe in der Person des Teilnehmers (z.B. Verstoß gegen Moral und Ethik bezüglich des Tierschutzes) vorliegen. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Kursgebühren nicht zurückerstattet. 

Die Trainerin behält sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Unterrichtsgebühr wird in diesen Fällen nicht zurück erstattet.

 
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